Gründung und Aufbau der Schule
1.1 Gründungszeit
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland im Januar 1933 liess in vielerlei Hinsicht nichts Gutes verheissen. Eine grosse Bedrohung bedeutete der politische Umsturz für alle Orden und klösterlichen Gemeinschaften, von denen es vor allem in Bayern viele gab. Trotz der Unterzeichnung eines Reichskonkordats im Juli 1933 in Rom, in dem Hitler die Belange der Kirche anerkannte und das Weiterbestehen von Bekenntnis- und Ordensschulen garantierte, folgte schon rasch ein Unterrichts- und Erziehungsverbot für Orden in Bayern, unter anderem auch für den Maristen-Schulorden.
Das Unterrichts- und Erziehungsverbot stellte die Provinzleitung des Maristenordens vor schwierige Aufgaben. 200 Mitglieder wurden durch diesen Entscheid auf die Strasse gesetzt, weshalb die Suche nach geeigneten neuen Schulstandorten und neuen Arbeitsmöglichkeiten für die Ordensangehörigen unter anderem im südlichen Bodenseeraum (in engerer Wahl waren Objekte in Bregenz, Dornbirn, Rorschach, St. Moritz, Quarten, Celerina und St. Gallen) aufgenommen wurde. Aus verschiedenen Gründen kamen alle diese Objekte aber letztlich nicht in Frage, so dass schliesslich nur ein Angebot aus dem Fürstentum Liechtenstein (die Villa Blanca an der Äulestrasse in Vaduz) übrig blieb, das bisher wegen seiner Weltabgeschiedenheit ausser acht gelassen worden war.
Nachdem die Regierung im Juni 1937 nach dem „nihil obstat" des Bischofs von Chur die Gründung und Führung einer höheren Schule genehmigt hatte und der Mietvertrag für die Villa Blanca unterzeichnet war, stand dem Vorhaben des Maristenordens, in Vaduz eine Schule zu eröffnen, nichts mehr entgegen. Schon am 14. September 1937 traten 30 Schüler zu einer Aufnahmeprüfung an, ein Tag später begann der Unterricht mit 26 Schülern in drei unteren Klassen des Realgymnasiums und in der Handelsabteilung. Am Ende des Schuljahres besuchten 58 Schüler die Schule. Das an den Orden zu entrichtende Schulgeld betrug Fr. 20.- pro Monat.
1.2 Schwierige Anfangsjahre
Trotz der erfreulichen Entwicklung der Schülerzahl schon im ersten Jahr stellten sich für die neue Schule vielfältige Probleme. So war die finanzielle Lage des neu gegründeten Collegium Marianum von Anfang an nicht sehr rosig. Private Spenden und Einnahmen durch das Erteilen von Privatstunden und Abendkursen in Englisch, Französisch und Italienisch halfen über die schwierigste Zeit hinweg. Zusätzlich zu den finanziellen Problemen entstand für die Ordensschule nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland eine unsichere Situation. Man hatte ständige Angst vor einem Einmarsch deutscher Truppen in Liechtenstein, der für die neue Schule schon wieder das Aus bedeutet hätte. Auch Hetzen und Diffamierungen in der Zeitung „Der Umbruch", die von einigen mit dem Nationalsozialismus sympathisierenden Personen in Liechtenstein herausgegeben wurde und die den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für die Fratres forderte, setzten dem Orden in diesen Jahren zu. Eine weitere existenzielle Bedrohung für die Schule bedeutete die Angst vor einer Akademikerschwemme in Liechtenstein, die in gebildeten Kreisen schon 1940 aufkam. In einem Brief an die Regierung stellte der Akademikerverband fest, dass der Bedarf für akademische Berufe für ca. 30 Jahre gedeckt sei, dass aber eine erschreckende Anzahl Inländer das Collegium Marianum besuche, das zu einem Maturaabschluss führe. Man forderte energisch entweder eine Schliessung der Schule oder aber die ausschliessliche Führung der Schule als Internat für ausländische Jugendliche. Parallel zu diesen Anfeindungen und Bedrohungen erfuhr die Schule allerdings auch grosse Sympathiebekundungen. Im Rahmen der bildungspolitischen Diskussion um die Akademikerfrage wandten sich 114 Bürger in einem Brief an die Regierung, in dem sie die verdienstvollen Leistungen der Fratres für die Allgemeinheit herausstellten. Auch die Gemeinde Vaduz setzte sich vehement für den Erhalt der Schule ein. Ganz allgemein zeigte es sich in dieser Zeit, dass der Einsatz der Fratres für die Bildung und Erziehung der Jugend des Landes in der Bevölkerung immer mehr Vertrauen entstehen liess.
1.3 Verbot des Mädchenunterrichts
Ein Zeichen der Anerkennung für die Qualität der Schule war 1941 auch das Bemühen einer Gruppe von Eltern, Mädchen an der Schule zuzulassen. Das Begehren scheiterte aber am Veto des Schulrates, der im Einvernehmen mit der Regierung dem Orden den Mädchenunterricht untersagte. Weil der Unterricht mit Mädchen, mit dem man schon begonnen hatte, trotz des negativen Entscheids weitergeführt wurde, schritt im Oktober die Polizei ein und brach den Unterricht ab. Eine Beschwerde der Eltern beim Staatsgerichtshof blieb erfolglos, weil nach dessen Meinung der Entscheid keine Verletzung der Verfassung bedeute. Das Collegium Marianum habe von der Regierung lediglich eine Konzession für den Knabenunterricht erhalten.
1.4 Erste Matura
Trotz der erwähnten Schwierigkeiten konnte der Schulbetrieb aber immer ohne grössere Störungen fortgesetzt werden. Von Anfang an war das Gymnasium als Realgymnasium geplant, das zum Maturatypus B führen sollte. Fakultativ wurde auch der humanistische Typus A (mit Griechisch) angeboten. Die Zahl der Wochenstunden schwankte je nach Klasse zwischen 32 und 36, bei sechs Stunden pro Tag mit zwei grossen Pausen. Mit Rücksicht auf die zum Teil langen Schulwege wurde nur vormittags unterrichtet, im Sommer von 7.15 bis 12.15 Uhr, im Winter von 8.15 bis 13.15 Uhr. Samstags war in den Wintermonaten aus Spargründen schulfrei. Die Klassengrösse lag bei meist weniger als 20 Schülern, die erste Maturaklasse schrumpfte 1942/43 sogar auf drei Schüler zusammen. Die drei Maturanten Engelbert Wolf, Franz Weinberg und Johann Schädler konnten die Prüfungen erfolgreich abschliessen. Die schriftliche Prüfung für diese 1. Staatliche Matura fand im Landtagssaal statt. Als Zielsetzung der Schule, so stellte der damalige Direktor fest, sollte ein Maturant die folgenden Eigenschaften erfüllen, um als „reif" entlassen werden zu können: " 1. Einen festen Charakter, eine entschiedene Richtung und entschlossenes Streben zu dem, was den Menschen auf Erden beglückt und das ewige Glück vorbereitet. 2. Der Student muss neben der Fähigkeit des Kopfes und der Ausdauer des Willens eine grosse Portion Wissen aufweisen können, denn nun gilt es, sich das erforderliche Berufs- und Standeswissen anzueignen." Nach dem ersten Jahr mit drei Maturanten legten in den folgenden zehn Jahren 54 Schüler erfolgreich die Matura am Collegium Marianum ab, wovon die Hälfte Liechtensteiner waren. 1950 fand keine Matura statt, da diese Klasse drei Jahre vorher wegen zu weniger Schüler nicht mehr geführt werden konnte.
1.5 Erneute Existenzprobleme
Ende der vierziger Jahre ergaben sich für das Collegium Marianum aus verschiedenen Gründen erneut Existenzprobleme. Durch den Verlust von ungefähr 70 Fratres im 2. Weltkrieg und durch die Wiedereröffnung einiger Schulen in Deutschland bald nach Kriegsende hatte der Lehrorden der Maristenschulbrüder einen erheblichen Mangel an eigenen Lehrkräften. Da in Liechtenstein die Schülerzahlen weiterhin sehr klein waren - die Angst vor einer Akademikerschwemme wurde weiterhin eifrig geschürt - und für einen geregelten Schulbetrieb zudem untragbare Raumverhältnisse herrschten, machte sich der Orden ernsthaft Gedanken über die weitere Zukunft in Liechtenstein. Dazu kam die Konkurrenz durch das Bundesgymnasium und die wiedereröffnete Jesuitenschule „Stella Matutina" in Feldkirch. Die Aussichten auf eine gedeihliche Weiterentwicklung der Schule wurden aus diesen Gründen vom Orden als sehr gering eingestuft.
1.6 Abschaffung der Matura und Einführung der Wirtschaftlichen Mittelschule
Die Regierung setzte sich aber für die Weiterführung des Collegiums Marianum ein. Trotzdem wurde 1953 die Führung des achtjährigen Realgymnasium eingestellt. Die zehnte Matura war somit die vorläufig letzte. Wer die Ausbildung nach der 5. Klasse weitermachen wollte, musste in den folgenden Jahren in den benachbarten Gymnasien in der Schweiz oder in Vorarlberg um Aufnahme ansuchen. Grosse Hoffnungen setzte der Orden und die Regierung in die neue Form der Wirtschaftlichen Mittelschule, die aufbauend auf der 5. und 6. Primarschulstufe in fünf Jahren zum Abschluss mit einem staatlichen Zeugnis führte und die nach Ansicht vieler genau die Arbeitskräfte ausbildete, die für die Industrialisierung in einer Zeit des Aufschwungs benötigt wurden. Die ersten Abschlussprüfungen fanden dann 1957 statt, und der neue Schultyp nahm eine vielversprechende Entwicklung. Vor allem auch der Zuzug von Schülern aus Deutschland trug wesentlich dazu bei. Diese konnten vor einem Vertreter der Bundesrepublik eine mündliche Prüfung ablegen und erhielten so ein Zeugnis, das in Deutschland der Mittleren Reife entsprach.
1.7 Schulhaus-Neubau und Ausbau des Internats
Von Anfang an war beabsichtigt, die Schule als Internat zu führen, in den ersten Jahren aus verschiedenen Gründen allerdings mit wenig Erfolg. Vorerst waren die Internen wie die Schule und die Wohnräumlichkeiten der Fratres in der Villa Blanca untergebracht. Aus Platzgründen war aber bald die Zumietung zweier Stockwerke im sogenannten Batliner-Haus (heutiges Landesmuseum) nötig. Dieses Haus diente von 1939 bis 1953 als Internat und bot zusammen mit der Villa Blanca für maximal 24 Interne Platz.
Der erfolgreiche neue Schultyp, eine wachsende Zahl interner Schüler und der Beschluss des Landtags zur Gewährung einer jährlichen Subvention ermöglichte 1953 die Errichtung eines Neubaus in bescheidenem Rahmen. Weiterhin fehlten aber verschiedene Fachräume, nicht zu reden von einer Aula oder einer Turnhalle. Mit dem Neubau wurde die Villa Blanca als Internat frei (42 Plätze), das Batliner-Haus wurde abgegeben. Durch in späteren Jahren realisierte bauliche Erweiterungen erreichte das Internat zwischen 1964 und 1968 mit 56 Schülern die höchste Belegungszahl. Die Schüler stammten vor allem aus Deutschland und besuchten die Wirtschaftliche Mittelschule. In den folgenden Jahren jedoch sank die Zahl wieder. Ursache für die nachlassende Attraktivität war der Ausbau des Mittelschulbereichs in den Nachbarstaaten und die Aufhebung der Wirtschaftlichen Mittelschule im Jahre 1973. Aufgrund dieser Entwicklung musste das Internat schliesslich Ende des Schuljahres 1975/76 aufgrund der fehlenden Nachfrage ganz aufgelöst werden.
1.8 Wiedereinführung der Matura
Schon bald nach Aufhebung der Matura wurde in verschiedenen Kreisen der Abbau des Obergymnasiums bedauert und der Wunsch nach einer Wiedereinführung mit den Jahren immer lauter. 1959 stellte deshalb der Orden ein Gesuch an den Landtag, die Matura wieder einzuführen, die Schule vermehrt finanziell zu unterstützen und sich zusammen mit dem Orden um die Erreichung der Maturaanerkennung in der Schweiz zu bemühen. Der Landtag entsprach dem Ansuchen, und schon 1959 konnte erstmals wieder eine 6. Klasse geführt werden, die 1962 maturierte. Seither fanden an der Schule ununterbrochen Maturaprüfungen statt, wobei bis heute ca. 1100 Maturantinnen und Maturanten ihr Maturazeugnis in Empfang nehmen konnten.
Übergang von der Ordens- und Privatschule zur Staatschule
2.1 Weiterer Aufschwung und zunehmende Raumprobleme
Die weitere Entwicklung liess die Schule bald wieder an räumliche Grenzen stossen. So wurde 1960 ein Anbau an den Neubau von 1953 notwendig. Trotz des Ausbaus erhöhte sich die Kapazität der Schule nur auf ca. 150 Schüler, und weiterhin fehlten Spezialräume für Turnen, Zeichnen und Musik und vor allem eine Aula. Schon 1960/61 wuchs der Schülerbestand erstmals auf über 200. Auch in den folgenden Jahren stieg die Schülerzahl weiter an und die Raumnot wurde stets grösser. Da sich immer mehr Stimmen gegen ein weiteres Stückwerk erhoben und Forderungen nach einer baulichen Lösung auf weitere Sicht laut wurden, musste ein in den Garten des Areals gestellter Pavillon die akutesten Raumprobleme beheben.
2.2 Planung eines grosszügigen Neubaus
Vor der Planung und Erstellung eines grosszügigen Neubaus waren aber noch verschiedene offene Fragen zu klären, die die Verantwortlichen in der Schulleitung, in der Regierung und im Landtag noch einige Jahre beschäftigten. Zuerst einmal stellte sich die Frage des Standortes der neuen Schule, da auf dem bestehenden Gelände keine sinnvollen Erweiterungsmöglichkeiten bestanden. Im Zusammenhang mit dem Neubau stellten sich auch Fragen rechtlicher Natur zwischen dem Collegium Marianum als Privatschule und dem Staate Liechtenstein. Schon seit 1953 unterstützte der Staat die Schule mit Fr. 25`000.- jährlich, bis 1965 waren es Fr. 70`000.-. Die Ausgabe enormer finanzieller Mittel für den Neubau konnte der Staat aber nur verantworten, wenn ein hohes Mass an Mitsprache erreicht werden konnte.
2.3 Aufnahme von Mädchen
Eine weitere zu klärende Frage war die Aufnahme von Mädchen in das Collegium Marianum. Nach vielen vergeblichen Versuchen und Anläufen, die bis 1940 zurückgehen, konkretisierte sich die Zulassung von Mädchen mit der Vergabe von Mitteln für den geplanten Neubau. Nachdem 1966 der Generalrat des Ordens in Rom grünes Licht gegeben hatte, stand der Aufnahme von Mädchen nichts mehr entgegen. Im Schuljahr 1968/69 traten 12 Mädchen in die 1. Klasse ein. Nachdem der Landesschulrat im Februar 1969 die Aufnahme von Mädchen in alle Klassen des LG genehmigte, stiegen einige auch in höhere Klassen ein. 1975 konnten deshalb neben 17 Maturanten erstmals auch vier Maturantinnen ihr Maturazeugnis in Empfang nehmen.
2.4 Umbennung in „Liechtensteinisches Gymnasium" und Bezug des Neubaus
Nach mehrjährigen Verhandlungen erhielt 1968 das Collegium Marianum, bedingt durch die immer stärkere Verflechtung mit dem Staat, den neuen Namen „ Liechtensteinisches Gymnasium". Die Schule blieb Privatschule mit staatlicher Anerkennung, die Schülerinnen und Schüler hatten weiterhin ein jährliches Schulgeld von Fr. 650.- zu bezahlen. Aus sozialen Überlegungen beschloss der Landtag aber schon ein Jahr später, alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Liechtenstein vom Schulgeld zu befreien. Zusätzlich übernahm der Staat die Kosten für den Schülerinnen- und Schülertransport aus den Gemeinden an die Schule. Die Planung des Neubaus schritt nach der Klärung der verschiedenen Fragen zügig voran. Als Standort entschied man sich für das Mühleholzgebiet im Grenzbereich zwischen Schaan und Vaduz. Der Spatenstich erfolgte 1969, und nach knapp dreijähriger Bauzeit konnte die ganze Schulgemeinschaft im November 1972 ins neue Schulzentrum Mühleholz einziehen.
2.5 Wachsender Einfluss des Staates
Seit Mitte der sechziger Jahre hatte der Staat immer mehr Einfluss auf die Schule gewonnen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei der Namensänderung, bei der Aufnahme von Mädchen, bei der finanziellen Beteiligung am Neubau und der verstärkten Mitsprache in schulischen Bereichen. Mittlerweilen war es recht schwierig zu beurteilen, wieweit das Gymnasium noch eine Privatschule geblieben war. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass seit dem Einsatz der ersten weltlichen Lehrpersonen Mitte der sechziger Jahre aufgrund des Nachwuchsmangels im Orden der Anteil der Fratres bei der Erteilung des Unterrichts immer mehr zurückging. In einer ersten Vereinbarung 1967 zwischen dem Orden und dem Staat war unter anderem festgehalten, dass der Anteil ordensfremder Lehrkräfte 40 Prozent nicht übersteigen dürfe. Bald war es aber dem Orden selbst nicht mehr möglich, diese Bestimmung einzuhalten. Schon 1974 wurden mehr als die Hälfte der Unterrichtsstunden von zivilen Lehrpersonen erteilt. Aus diesen Gründen wurde 1974 eine neue Vereinbarung notwendig. Die Schule blieb weiter partnerschaftlich durch Staat und Orden geführt, es wurde aber eine weitere Verlagerung der Kompetenzen zugunsten des Staates deutlich spürbar. Der Orden behielt weiter die Schulleitung, Verwaltung und Betriebsführung des Gymnasiums, konnte sich aber nur noch verpflichten, im Bereich seiner Möglichkeiten ordenseigene Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.
2.6 Übergang der Schule an den Staat
1981 trat F. Dr. Ingbert Ganss, der der Schule seit über 20 Jahren als Rektor vorstand, aus seiner Position zurück. Da die Ordensleitung keinen Nachfolger aus den eigenen Reihen mehr stellen konnte, musste eine neue Vereinbarung zwischen dem Orden und dem Staat abgeschlossen werden. Die Leitung und Trägerschaft der Schule ging vollständig vom Orden an den Staat über. Aufgrund der grossen Verdienste hatte der Orden weiterhin Anspruch auf bis zu 100 Wochenstunden und auf Gleichstellung der eigenen mit den zivilen Lehrpersonen. Er blieb durch ein Mitglied in der Rektoratskommission vertreten und erhielt die Möglichkeit der Stellungnahme zur neuen Schulleitung.
2.7 Ehrungen der Ordens
Bei einem kleinen Festakt anlässlich der Übergabe der Schulleitung und der Trägerschaft an den Staat wurden die Leistungen des Ordens für sein 44jähriges Wirken zum Wohle der liechtensteinischen Jugend und damit auch zum Wohle des Landes gewürdigt. Dem Provinzial F. Helmut Peter wurde das Komtur-Kreuz des Liechtensteinischen Verdienstordens verliehen, F. Dr. Ingbert Ganss, von 1959 bis 1981 Rektor der Schule, erhielt zusammen mit seinem Mitbruder F. Modestus das Landesehrenbürgerrecht, F. Clemens wurde mit dem Ritterkreuz des Liechtensteinischen Verdienstordens ausgezeichnet. Die Verdienste des Ordens und einzelner Fratres erfuhren aber auch schon in früheren Jahren besondere öffentliche Anerkennung. So verlieh der Landesfürsten schon 1963 den Titel „Fürstl. Studienrat" an F. Dr. Ingbert Ganss, und die Gemeinde Vaduz überreichte 1978 den Fratres „in Anerkennung der über 40jährigen selbstlosen, äusserst segensreichen Lehr- und Erziehungstätigkeit" den Josef Gabriel Rheinberger-Preis.
Das Gymnasium als Staatsschule
3.1 Erste weltliche Schulleitung
Nach dem Rücktritt von F. Dr. Ingbert Ganss und dem Übergang der Schulleitung vom Orden an den Staat wurde Otto Kaufmann erster weltlicher Rektor. Er leitete die Schule bis Ende des
Schuljahres 1986/87. Er trat in der Nachfolge von F. Dr. Ingbert Ganss ein schweres Amt an, wechselte doch mit der Schulleitung auch die Trägerschaft von den Maristen-Schulbrüdern an den Staat über. Die Übernahme erforderte von der neuen Schulleitung viel Kraft, gestaltete sich aber doch mehr oder weniger reibungslos. Nach dem Rücktritt von Otto Kaufmann übernahm 1987 Josef Biedermann die Leitung der Schule. Zwei Monate nach seinem Amtsantritt feierte die Schule mit einem grossen Jubiläumsprogramm das fünfzigjährige Bestehen der Schule.
3.2 Erweiterung des Schulzentrums
Nach der Einführung des neuen Schulgesetzes im Jahre 1972, das ein Übertrittsverfahren nach der Primarschule und eine Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die dreigliedrige Sekundarstufe vorsah, ging die Schülerinnen- und Schüler-Zahl innerhalb von vier Jahren kurzfristig von ca. 350 auf ca. 270 zurück. Seit 1976 aber stieg die Zahl der Gymnasiastinnen und der Gymnasiasten bis Ende der achtziger Jahre auf beinahe 500 an. Diese Entwicklung liess die räumlichen Bedingungen für alle im Schulzentrum beheimateten Schulen immer schwieriger werden. Nach Jahren der Enge, einer langen Zeit der Provisorien und des Baulärms konnten im November 1990 neue Räume im Schulzentrum Mühleholz eingeweiht und offiziell ihrer Bestimmung übergeben werden. Neue Klassenzimmer über den Spezialräumen der Liechtensteinischen Ingenieurschule, eine grosszügige Bibliothek, eine erweiterte Mensa und zusätzlicher Platz für die Verwaltung verbesserten die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten.
3.3 Rückzug des Ordens aus Vaduz
Nach der Übergabe der Trägerschaft und der Schulleitung an den Staat unterrichteten im Schuljahr 1981/82 noch vier Fratres ein volles Pensum, ab 1989 war nur noch F. Dietrich als Lehrperson tätig. Diese Entwicklung führte dazu, dass sich die Provinzleitung dazu entschloss, 1991 die Vaduzer Kommunität aufzuheben und die letzten vier in Vaduz verbliebenen Fratres ins Mutterhaus nach Furth bei Landshut zurückzurufen. Damit ging eine Epoche liechtensteinischer Schulgeschichte zu Ende. Auch wenn bis auf F. Dietrich und F. Anton die Fratres, die längere Zeit in Vaduz gewirkt haben, inzwischen verstorben sind, blieben die Kontakte der Schule mit dem Maristenorden über diese Zeit hinaus bestehen. Immer wieder fahren Kolleginnen und Kollegen nach Furth zu Besuch. Auch der Orden hat sein Ferienhaus in Silum behalten, was den Fratres, vor allem F. Dietrich, ermöglicht, zumindestens jeden Sommer einige Tage in Liechtenstein zu verbringen.
3.4 Erneute Raumnot
Bei der 1990 erfolgten Erweiterung konnten verschiedene Anliegen nicht verwirklicht werden. Vor allem für die Fachbereiche Werken, Musik und Sport blieben die Unterrichtsbedingungen weiterhin prekär. In den folgenden Jahren stieg die Schülerinnen- und Schüler-Zahl des Gymnasiums auf über 600, und auch die Entwicklung der Liechtensteinischen Ingenieurschule verlief sehr dynamisch. Neue Studienrichtungen, die wachsende Studentinnen- und Studentenzahlen, der Ausbau des Tagesunterrichts erhöhten auch hier den Raumbedarf. Die Entwicklung dieser beiden Schulen lässt das Schulzentrum immer mehr aus allen Nähten platzen. Dem Gymnasium fehlt es an Klassenzimmern, der Unterricht in den musischen und den naturwissenschaftlichen Fächern ist nur zu einem Teil in den Spezialräumen möglich, zusätzlich fehlen Gruppenarbeitsräume und Fachzimmer. Diese räumliche Enge erschwert bzw. verunmöglicht eine Stundenplanung nach pädagogischen Grundsätzen. Zusammen mit den grösser werdenden Klassen gestalten sich die Unterrichtsbedingungen am Gymnasium immer schwieriger.
Matura und Maturaanerkennung
4.1 Staatliche Maturaanerkennung
Der Maristenorden plante bei der Gründung der Schule 1937 die Führung eines Realgymnasiums, das zum Maturaabschluss im sprachlich-historischen Typus B führen sollte. Fakultativ sollte auch> der humanistische Typus A (mit Griechisch) angeboten werden. Als besonderes Zeichen der Hochschätzung für die Arbeit und den Einsatz für die Jugend des Landes verlieh die Regierung schon im September 1941 dem Collegium Marianum das staatliche Maturitätsrecht.
4.2 Das Ringen um die Anerkennung in den Nachbarländern
Um den künftigen Maturanten auch Studienmöglichkeiten zu sichern, galten die Bemühungen der Schulleitung und der Regierung sogleich der Anerkennung der Matura durch die Universitäten der Schweiz. Bereits 1942 wurde die Anerkennung der Matura für eine Aufnahme ans Priesterseminar in Chur erreicht, und noch vor der ersten Matura sicherten die Rektoren der Universitäten Fribourg, Lausanne und Genf, der ETH Zürich und der Hochschule St. Gallen die Aufnahme der Maturanten des Collegium Marianum zu. Durch Verhandlungen erreichte die Regierung auch die Gleichstellung der liechtensteinischen Matura mit dem deutschen Reifezeugnis. Die volle Anerkennung der Matura durch die Schweiz lehnte das Eidg. Departement des Innern jedoch mit dem Hinweis ab, die Zulassung zu den kantonalen Hochschulen liege in der Kompetenz der Kantone. So blieb die Frage der Anerkennung der Matura ein ungelöstes Problem, was 1952 von den Landesbehörden auch als einer von mehreren Gründen für die Abschaffung der Matura angeführt wurde.
4.3 Der lange Weg bis zur Anerkennung durch die Schweiz
Als die Regierung 1958 die Wiedereinführung der Matura am Collegium Marianum beschloss, begannen neue Verhandlungen mit den zuständigen Behörden in der Schweiz. Bald war klar, dass die liechtensteinische Matura nur anerkannt werden konnte, wenn die Eidgenössische Maturitätskommission die Gleichwertigkeit der Maturitätsprüfungen am Collegium Marianum mit der an Schweizer Gymnasien festgestellt hatte. Schon 1966 lud deshalb die Regierung schweizerische Experten zu den Maturitätsprüfungen in Vaduz ein, und auch die Bildung einer Unterrichtskommission, in die die Regierung im Jahre 1969 grösstenteils Experten aus der Schweiz berief, diente dem Ziel, die Qualität des Unterrichts und der Matura unter Beweis zu stellen. Obwohl verschiedene Schweizer Experten die Gleichwertigkeit der Schule mit schweizerischen Gymnasien bestätigten, gerieten die Verhandlungen auf politischer Ebene aus verschiedenen Gründen ins Stocken. Erst 1974 beschloss das Eidg. Departement des Innern, offiziell Experten der Eidg. Maturakommission (EMK) zu den Maturaprüfungen zu schicken. Der Eindruck bei den besuchten Prüfungen 1975 und 1976 war sehr positiv, so dass die EMK im Juli 1976 die Gleichwertigkeit offiziell bestätigte. Mit dieser Empfehlung fand ein langwieriges Matura-Anerkennungsverfahren seinen Abschluss.
4.4 Anerkennung durch Österreich
Einfacher und rascher gestaltete sich die Anerkennungsfrage mit Österreich. Nach kurzen Verhandlungen unterzeichneten die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein Abkommen, in dem die Gleichwertigkeit der Maturitätszeugnisse des Liechtensteinischen Gymnasiums mit den in Österreich erworbenen vertraglich festgelegt wurde. In einem Zusatzabkommen vom November 1982 anerkannte Österreich auch die Gleichwertigkeit der Maturazeugnisse des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Typus E. Auch die Schweiz anerkannte 1983 diesen Maturitätstypus nach Besuchen im Unterricht und bei der ersten Matura. Die Einführung des lateinlosen Maturitätstypus E in der gymnasialen Kurzform wurde 1976 nach mehrjährigen Erörterungen und Untersuchungen von der Regierung beschlossen. Man versprach sich einerseits von der Einführung des Wirtschaftstypus junge Menschen, die schon bis zur Matura ökonomische Grundkenntnisse hatten, andererseits sollte durch das Aufbaugymnasium aber auch ein Eintritt ins Gymnasium nach der dritten oder vierten Klasse der Realschule ermöglichte werden, was eine wesentliche Verbesserung der Durchlässigkeit im liechtensteinischen Bildungswesen bedeutete.
Schlussbemerkungen
In der liechtensteinischen Bildungslandschaft ist seit Jahren vieles im Umbruch. Das Gymnasium ist davon in besonderer Weise betroffen. Seit bald 15 Jahren dauern die intensiven Diskussionen um eine Strukturveränderung in der Sekundarstufe I. Von Seiten der Behörden ist geplant, die ersten beiden Jahre nach der Primarschule als Orientierungsstufe zu führen. In Bezug auf die Gestaltung der beiden verbleibenden Jahre bestehen immer noch sehr vage Vorstellungen, auf jeden Fall aber soll das Gymnasium mit Beginn des 8. Schuljahres als eigenständige Schulart beginnen. Das Liechtensteinische Gymnasium hat sich lange Jahre gegen die Einführung der Orientierungsstufe mit ihren weitreichenden Konsequenzen zur Wehr gesetzt. Auch heute noch überwiegen aus seiner Sicht die Nachteile einer derartigen Veränderung der Schulstruktur. Zusätzlich zu dieser drohenden Kürzung der gymnasialen Langform im Untergymnasium steht auch die Diskussion um die Gesamtschuldauer bis zur Matura an. Die drohende Reduktion von 13 auf 12 Jahre bis zur Matura und die Einführung der Orientierungsstufe rufen grosse Verunsicherung hervor. Solch schwerwiegende Eingriffe in die gewachsene Form des Gymnasiums würden die grundsätzlichen Zielsetzungen der Schule in Frage stellen, vieles müsste neu überdacht und ausgerichtet werden. Das Gymnasium stellt Schulentwicklung im allgemeinen und die Entwicklung der eigenen Schule im besonderen nicht in Frage. Das dauernde Bemühen um eine Verbesserung der Schule zeigt sich in Schulversuchen wie der versuchsweisen Einführung des Schwerpunktunterrichts oder des fächerübergreifenden Unterrichtsprojektes „Naturlehre", in der Durchführung einer jährlichen Sonderwoche und im vor zwei Jahren begonnenen Projekt „Reform der Oberstufe". Grössere Wahlmöglichkeiten sollen in der „neuen" Oberstufe den Schülerinnen und Schülern eine Schwerpunktbildung erlauben, wobei der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung und der allgemeinen Studierfähigkeit weiterhin grosse Bedeutung beigemessen wird. Vor allem auf dem Hintergrund der laufenden Reformbestrebungen ist das persönliche Engagement aller am Bildungsprozess Beteiligten entscheidend dafür, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen kann. Persönliches Engagement setzt Wohlbefinden und Identifikation mit der Arbeit voraus. Dafür aber sind Rahmenbedingungen notwendig, die zwar Entwicklungen und Neuerungen ermöglichen, aber auch sinnvolle und notwendige Kontinuität gewährleisten. Ein zu hohes Mass an Veränderungen und Reformen, vor allem wenn sie unkoordiniert und unkontrolliert nebeneinander einhergehen, bringt den Organismus Schule nicht vorwärts, sondern gefährdet ihn.
geändert: 06.08.02 von JF
Gründung und Aufbau der Schule
1.1 Gründungszeit
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland im Januar 1933 liess in vielerlei Hinsicht nichts Gutes verheissen. Eine grosse Bedrohung bedeutete der politische Umsturz für alle Orden und klösterlichen Gemeinschaften, von denen es vor allem in Bayern viele gab. Trotz der Unterzeichnung eines Reichskonkordats im Juli 1933 in Rom, in dem Hitler die Belange der Kirche anerkannte und das Weiterbestehen von Bekenntnis- und Ordensschulen garantierte, folgte schon rasch ein Unterrichts- und Erziehungsverbot für Orden in Bayern, unter anderem auch für den Maristen-Schulorden.
Das Unterrichts- und Erziehungsverbot stellte die Provinzleitung des Maristenordens vor schwierige Aufgaben. 200 Mitglieder wurden durch diesen Entscheid auf die Strasse gesetzt, weshalb die Suche nach geeigneten neuen Schulstandorten und neuen Arbeitsmöglichkeiten für die Ordensangehörigen unter anderem im südlichen Bodenseeraum (in engerer Wahl waren Objekte in Bregenz, Dornbirn, Rorschach, St. Moritz, Quarten, Celerina und St. Gallen) aufgenommen wurde. Aus verschiedenen Gründen kamen alle diese Objekte aber letztlich nicht in Frage, so dass schliesslich nur ein Angebot aus dem Fürstentum Liechtenstein (die Villa Blanca an der Äulestrasse in Vaduz) übrig blieb, das bisher wegen seiner Weltabgeschiedenheit ausser acht gelassen worden war.
Nachdem die Regierung im Juni 1937 nach dem „nihil obstat" des Bischofs von Chur die Gründung und Führung einer höheren Schule genehmigt hatte und der Mietvertrag für die Villa Blanca unterzeichnet war, stand dem Vorhaben des Maristenordens, in Vaduz eine Schule zu eröffnen, nichts mehr entgegen. Schon am 14. September 1937 traten 30 Schüler zu einer Aufnahmeprüfung an, ein Tag später begann der Unterricht mit 26 Schülern in drei unteren Klassen des Realgymnasiums und in der Handelsabteilung. Am Ende des Schuljahres besuchten 58 Schüler die Schule. Das an den Orden zu entrichtende Schulgeld betrug Fr. 20.- pro Monat.
1.2 Schwierige Anfangsjahre
Trotz der erfreulichen Entwicklung der Schülerzahl schon im ersten Jahr stellten sich für die neue Schule vielfältige Probleme. So war die finanzielle Lage des neu gegründeten Collegium Marianum von Anfang an nicht sehr rosig. Private Spenden und Einnahmen durch das Erteilen von Privatstunden und Abendkursen in Englisch, Französisch und Italienisch halfen über die schwierigste Zeit hinweg. Zusätzlich zu den finanziellen Problemen entstand für die Ordensschule nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland eine unsichere Situation. Man hatte ständige Angst vor einem Einmarsch deutscher Truppen in Liechtenstein, der für die neue Schule schon wieder das Aus bedeutet hätte. Auch Hetzen und Diffamierungen in der Zeitung „Der Umbruch", die von einigen mit dem Nationalsozialismus sympathisierenden Personen in Liechtenstein herausgegeben wurde und die den Entzug der Aufenthaltsbewilligung für die Fratres forderte, setzten dem Orden in diesen Jahren zu. Eine weitere existenzielle Bedrohung für die Schule bedeutete die Angst vor einer Akademikerschwemme in Liechtenstein, die in gebildeten Kreisen schon 1940 aufkam. In einem Brief an die Regierung stellte der Akademikerverband fest, dass der Bedarf für akademische Berufe für ca. 30 Jahre gedeckt sei, dass aber eine erschreckende Anzahl Inländer das Collegium Marianum besuche, das zu einem Maturaabschluss führe. Man forderte energisch entweder eine Schliessung der Schule oder aber die ausschliessliche Führung der Schule als Internat für ausländische Jugendliche. Parallel zu diesen Anfeindungen und Bedrohungen erfuhr die Schule allerdings auch grosse Sympathiebekundungen. Im Rahmen der bildungspolitischen Diskussion um die Akademikerfrage wandten sich 114 Bürger in einem Brief an die Regierung, in dem sie die verdienstvollen Leistungen der Fratres für die Allgemeinheit herausstellten. Auch die Gemeinde Vaduz setzte sich vehement für den Erhalt der Schule ein. Ganz allgemein zeigte es sich in dieser Zeit, dass der Einsatz der Fratres für die Bildung und Erziehung der Jugend des Landes in der Bevölkerung immer mehr Vertrauen entstehen liess.
1.3 Verbot des Mädchenunterrichts
Ein Zeichen der Anerkennung für die Qualität der Schule war 1941 auch das Bemühen einer Gruppe von Eltern, Mädchen an der Schule zuzulassen. Das Begehren scheiterte aber am Veto des Schulrates, der im Einvernehmen mit der Regierung dem Orden den Mädchenunterricht untersagte. Weil der Unterricht mit Mädchen, mit dem man schon begonnen hatte, trotz des negativen Entscheids weitergeführt wurde, schritt im Oktober die Polizei ein und brach den Unterricht ab. Eine Beschwerde der Eltern beim Staatsgerichtshof blieb erfolglos, weil nach dessen Meinung der Entscheid keine Verletzung der Verfassung bedeute. Das Collegium Marianum habe von der Regierung lediglich eine Konzession für den Knabenunterricht erhalten.
1.4 Erste Matura
Trotz der erwähnten Schwierigkeiten konnte der Schulbetrieb aber immer ohne grössere Störungen fortgesetzt werden. Von Anfang an war das Gymnasium als Realgymnasium geplant, das zum Maturatypus B führen sollte. Fakultativ wurde auch der humanistische Typus A (mit Griechisch) angeboten. Die Zahl der Wochenstunden schwankte je nach Klasse zwischen 32 und 36, bei sechs Stunden pro Tag mit zwei grossen Pausen. Mit Rücksicht auf die zum Teil langen Schulwege wurde nur vormittags unterrichtet, im Sommer von 7.15 bis 12.15 Uhr, im Winter von 8.15 bis 13.15 Uhr. Samstags war in den Wintermonaten aus Spargründen schulfrei. Die Klassengrösse lag bei meist weniger als 20 Schülern, die erste Maturaklasse schrumpfte 1942/43 sogar auf drei Schüler zusammen. Die drei Maturanten Engelbert Wolf, Franz Weinberg und Johann Schädler konnten die Prüfungen erfolgreich abschliessen. Die schriftliche Prüfung für diese 1. Staatliche Matura fand im Landtagssaal statt. Als Zielsetzung der Schule, so stellte der damalige Direktor fest, sollte ein Maturant die folgenden Eigenschaften erfüllen, um als „reif" entlassen werden zu können: " 1. Einen festen Charakter, eine entschiedene Richtung und entschlossenes Streben zu dem, was den Menschen auf Erden beglückt und das ewige Glück vorbereitet. 2. Der Student muss neben der Fähigkeit des Kopfes und der Ausdauer des Willens eine grosse Portion Wissen aufweisen können, denn nun gilt es, sich das erforderliche Berufs- und Standeswissen anzueignen." Nach dem ersten Jahr mit drei Maturanten legten in den folgenden zehn Jahren 54 Schüler erfolgreich die Matura am Collegium Marianum ab, wovon die Hälfte Liechtensteiner waren. 1950 fand keine Matura statt, da diese Klasse drei Jahre vorher wegen zu weniger Schüler nicht mehr geführt werden konnte.
1.5 Erneute Existenzprobleme
Ende der vierziger Jahre ergaben sich für das Collegium Marianum aus verschiedenen Gründen erneut Existenzprobleme. Durch den Verlust von ungefähr 70 Fratres im 2. Weltkrieg und durch die Wiedereröffnung einiger Schulen in Deutschland bald nach Kriegsende hatte der Lehrorden der Maristenschulbrüder einen erheblichen Mangel an eigenen Lehrkräften. Da in Liechtenstein die Schülerzahlen weiterhin sehr klein waren - die Angst vor einer Akademikerschwemme wurde weiterhin eifrig geschürt - und für einen geregelten Schulbetrieb zudem untragbare Raumverhältnisse herrschten, machte sich der Orden ernsthaft Gedanken über die weitere Zukunft in Liechtenstein. Dazu kam die Konkurrenz durch das Bundesgymnasium und die wiedereröffnete Jesuitenschule „Stella Matutina" in Feldkirch. Die Aussichten auf eine gedeihliche Weiterentwicklung der Schule wurden aus diesen Gründen vom Orden als sehr gering eingestuft.
1.6 Abschaffung der Matura und Einführung der Wirtschaftlichen Mittelschule
Die Regierung setzte sich aber für die Weiterführung des Collegiums Marianum ein. Trotzdem wurde 1953 die Führung des achtjährigen Realgymnasium eingestellt. Die zehnte Matura war somit die vorläufig letzte. Wer die Ausbildung nach der 5. Klasse weitermachen wollte, musste in den folgenden Jahren in den benachbarten Gymnasien in der Schweiz oder in Vorarlberg um Aufnahme ansuchen. Grosse Hoffnungen setzte der Orden und die Regierung in die neue Form der Wirtschaftlichen Mittelschule, die aufbauend auf der 5. und 6. Primarschulstufe in fünf Jahren zum Abschluss mit einem staatlichen Zeugnis führte und die nach Ansicht vieler genau die Arbeitskräfte ausbildete, die für die Industrialisierung in einer Zeit des Aufschwungs benötigt wurden. Die ersten Abschlussprüfungen fanden dann 1957 statt, und der neue Schultyp nahm eine vielversprechende Entwicklung. Vor allem auch der Zuzug von Schülern aus Deutschland trug wesentlich dazu bei. Diese konnten vor einem Vertreter der Bundesrepublik eine mündliche Prüfung ablegen und erhielten so ein Zeugnis, das in Deutschland der Mittleren Reife entsprach.
1.7 Schulhaus-Neubau und Ausbau des Internats
Von Anfang an war beabsichtigt, die Schule als Internat zu führen, in den ersten Jahren aus verschiedenen Gründen allerdings mit wenig Erfolg. Vorerst waren die Internen wie die Schule und die Wohnräumlichkeiten der Fratres in der Villa Blanca untergebracht. Aus Platzgründen war aber bald die Zumietung zweier Stockwerke im sogenannten Batliner-Haus (heutiges Landesmuseum) nötig. Dieses Haus diente von 1939 bis 1953 als Internat und bot zusammen mit der Villa Blanca für maximal 24 Interne Platz.
Der erfolgreiche neue Schultyp, eine wachsende Zahl interner Schüler und der Beschluss des Landtags zur Gewährung einer jährlichen Subvention ermöglichte 1953 die Errichtung eines Neubaus in bescheidenem Rahmen. Weiterhin fehlten aber verschiedene Fachräume, nicht zu reden von einer Aula oder einer Turnhalle. Mit dem Neubau wurde die Villa Blanca als Internat frei (42 Plätze), das Batliner-Haus wurde abgegeben. Durch in späteren Jahren realisierte bauliche Erweiterungen erreichte das Internat zwischen 1964 und 1968 mit 56 Schülern die höchste Belegungszahl. Die Schüler stammten vor allem aus Deutschland und besuchten die Wirtschaftliche Mittelschule. In den folgenden Jahren jedoch sank die Zahl wieder. Ursache für die nachlassende Attraktivität war der Ausbau des Mittelschulbereichs in den Nachbarstaaten und die Aufhebung der Wirtschaftlichen Mittelschule im Jahre 1973. Aufgrund dieser Entwicklung musste das Internat schliesslich Ende des Schuljahres 1975/76 aufgrund der fehlenden Nachfrage ganz aufgelöst werden.
1.8 Wiedereinführung der Matura
Schon bald nach Aufhebung der Matura wurde in verschiedenen Kreisen der Abbau des Obergymnasiums bedauert und der Wunsch nach einer Wiedereinführung mit den Jahren immer lauter. 1959 stellte deshalb der Orden ein Gesuch an den Landtag, die Matura wieder einzuführen, die Schule vermehrt finanziell zu unterstützen und sich zusammen mit dem Orden um die Erreichung der Maturaanerkennung in der Schweiz zu bemühen. Der Landtag entsprach dem Ansuchen, und schon 1959 konnte erstmals wieder eine 6. Klasse geführt werden, die 1962 maturierte. Seither fanden an der Schule ununterbrochen Maturaprüfungen statt, wobei bis heute ca. 1100 Maturantinnen und Maturanten ihr Maturazeugnis in Empfang nehmen konnten.
Übergang von der Ordens- und Privatschule zur Staatschule
2.1 Weiterer Aufschwung und zunehmende Raumprobleme
Die weitere Entwicklung liess die Schule bald wieder an räumliche Grenzen stossen. So wurde 1960 ein Anbau an den Neubau von 1953 notwendig. Trotz des Ausbaus erhöhte sich die Kapazität der Schule nur auf ca. 150 Schüler, und weiterhin fehlten Spezialräume für Turnen, Zeichnen und Musik und vor allem eine Aula. Schon 1960/61 wuchs der Schülerbestand erstmals auf über 200. Auch in den folgenden Jahren stieg die Schülerzahl weiter an und die Raumnot wurde stets grösser. Da sich immer mehr Stimmen gegen ein weiteres Stückwerk erhoben und Forderungen nach einer baulichen Lösung auf weitere Sicht laut wurden, musste ein in den Garten des Areals gestellter Pavillon die akutesten Raumprobleme beheben.
2.2 Planung eines grosszügigen Neubaus
Vor der Planung und Erstellung eines grosszügigen Neubaus waren aber noch verschiedene offene Fragen zu klären, die die Verantwortlichen in der Schulleitung, in der Regierung und im Landtag noch einige Jahre beschäftigten. Zuerst einmal stellte sich die Frage des Standortes der neuen Schule, da auf dem bestehenden Gelände keine sinnvollen Erweiterungsmöglichkeiten bestanden. Im Zusammenhang mit dem Neubau stellten sich auch Fragen rechtlicher Natur zwischen dem Collegium Marianum als Privatschule und dem Staate Liechtenstein. Schon seit 1953 unterstützte der Staat die Schule mit Fr. 25`000.- jährlich, bis 1965 waren es Fr. 70`000.-. Die Ausgabe enormer finanzieller Mittel für den Neubau konnte der Staat aber nur verantworten, wenn ein hohes Mass an Mitsprache erreicht werden konnte.
2.3 Aufnahme von Mädchen
Eine weitere zu klärende Frage war die Aufnahme von Mädchen in das Collegium Marianum. Nach vielen vergeblichen Versuchen und Anläufen, die bis 1940 zurückgehen, konkretisierte sich die Zulassung von Mädchen mit der Vergabe von Mitteln für den geplanten Neubau. Nachdem 1966 der Generalrat des Ordens in Rom grünes Licht gegeben hatte, stand der Aufnahme von Mädchen nichts mehr entgegen. Im Schuljahr 1968/69 traten 12 Mädchen in die 1. Klasse ein. Nachdem der Landesschulrat im Februar 1969 die Aufnahme von Mädchen in alle Klassen des LG genehmigte, stiegen einige auch in höhere Klassen ein. 1975 konnten deshalb neben 17 Maturanten erstmals auch vier Maturantinnen ihr Maturazeugnis in Empfang nehmen.
2.4 Umbennung in „Liechtensteinisches Gymnasium" und Bezug des Neubaus
Nach mehrjährigen Verhandlungen erhielt 1968 das Collegium Marianum, bedingt durch die immer stärkere Verflechtung mit dem Staat, den neuen Namen „ Liechtensteinisches Gymnasium". Die Schule blieb Privatschule mit staatlicher Anerkennung, die Schülerinnen und Schüler hatten weiterhin ein jährliches Schulgeld von Fr. 650.- zu bezahlen. Aus sozialen Überlegungen beschloss der Landtag aber schon ein Jahr später, alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Liechtenstein vom Schulgeld zu befreien. Zusätzlich übernahm der Staat die Kosten für den Schülerinnen- und Schülertransport aus den Gemeinden an die Schule. Die Planung des Neubaus schritt nach der Klärung der verschiedenen Fragen zügig voran. Als Standort entschied man sich für das Mühleholzgebiet im Grenzbereich zwischen Schaan und Vaduz. Der Spatenstich erfolgte 1969, und nach knapp dreijähriger Bauzeit konnte die ganze Schulgemeinschaft im November 1972 ins neue Schulzentrum Mühleholz einziehen.
2.5 Wachsender Einfluss des Staates
Seit Mitte der sechziger Jahre hatte der Staat immer mehr Einfluss auf die Schule gewonnen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei der Namensänderung, bei der Aufnahme von Mädchen, bei der finanziellen Beteiligung am Neubau und der verstärkten Mitsprache in schulischen Bereichen. Mittlerweilen war es recht schwierig zu beurteilen, wieweit das Gymnasium noch eine Privatschule geblieben war. Dieser Eindruck verstärkte sich noch dadurch, dass seit dem Einsatz der ersten weltlichen Lehrpersonen Mitte der sechziger Jahre aufgrund des Nachwuchsmangels im Orden der Anteil der Fratres bei der Erteilung des Unterrichts immer mehr zurückging. In einer ersten Vereinbarung 1967 zwischen dem Orden und dem Staat war unter anderem festgehalten, dass der Anteil ordensfremder Lehrkräfte 40 Prozent nicht übersteigen dürfe. Bald war es aber dem Orden selbst nicht mehr möglich, diese Bestimmung einzuhalten. Schon 1974 wurden mehr als die Hälfte der Unterrichtsstunden von zivilen Lehrpersonen erteilt. Aus diesen Gründen wurde 1974 eine neue Vereinbarung notwendig. Die Schule blieb weiter partnerschaftlich durch Staat und Orden geführt, es wurde aber eine weitere Verlagerung der Kompetenzen zugunsten des Staates deutlich spürbar. Der Orden behielt weiter die Schulleitung, Verwaltung und Betriebsführung des Gymnasiums, konnte sich aber nur noch verpflichten, im Bereich seiner Möglichkeiten ordenseigene Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen.
2.6 Übergang der Schule an den Staat
1981 trat F. Dr. Ingbert Ganss, der der Schule seit über 20 Jahren als Rektor vorstand, aus seiner Position zurück. Da die Ordensleitung keinen Nachfolger aus den eigenen Reihen mehr stellen konnte, musste eine neue Vereinbarung zwischen dem Orden und dem Staat abgeschlossen werden. Die Leitung und Trägerschaft der Schule ging vollständig vom Orden an den Staat über. Aufgrund der grossen Verdienste hatte der Orden weiterhin Anspruch auf bis zu 100 Wochenstunden und auf Gleichstellung der eigenen mit den zivilen Lehrpersonen. Er blieb durch ein Mitglied in der Rektoratskommission vertreten und erhielt die Möglichkeit der Stellungnahme zur neuen Schulleitung.
2.7 Ehrungen der Ordens
Bei einem kleinen Festakt anlässlich der Übergabe der Schulleitung und der Trägerschaft an den Staat wurden die Leistungen des Ordens für sein 44jähriges Wirken zum Wohle der liechtensteinischen Jugend und damit auch zum Wohle des Landes gewürdigt. Dem Provinzial F. Helmut Peter wurde das Komtur-Kreuz des Liechtensteinischen Verdienstordens verliehen, F. Dr. Ingbert Ganss, von 1959 bis 1981 Rektor der Schule, erhielt zusammen mit seinem Mitbruder F. Modestus das Landesehrenbürgerrecht, F. Clemens wurde mit dem Ritterkreuz des Liechtensteinischen Verdienstordens ausgezeichnet. Die Verdienste des Ordens und einzelner Fratres erfuhren aber auch schon in früheren Jahren besondere öffentliche Anerkennung. So verlieh der Landesfürsten schon 1963 den Titel „Fürstl. Studienrat" an F. Dr. Ingbert Ganss, und die Gemeinde Vaduz überreichte 1978 den Fratres „in Anerkennung der über 40jährigen selbstlosen, äusserst segensreichen Lehr- und Erziehungstätigkeit" den Josef Gabriel Rheinberger-Preis.
Das Gymnasium als Staatsschule
3.1 Erste weltliche Schulleitung
Nach dem Rücktritt von F. Dr. Ingbert Ganss und dem Übergang der Schulleitung vom Orden an den Staat wurde Otto Kaufmann erster weltlicher Rektor. Er leitete die Schule bis Ende des
Schuljahres 1986/87. Er trat in der Nachfolge von F. Dr. Ingbert Ganss ein schweres Amt an, wechselte doch mit der Schulleitung auch die Trägerschaft von den Maristen-Schulbrüdern an den Staat über. Die Übernahme erforderte von der neuen Schulleitung viel Kraft, gestaltete sich aber doch mehr oder weniger reibungslos. Nach dem Rücktritt von Otto Kaufmann übernahm 1987 Josef Biedermann die Leitung der Schule. Zwei Monate nach seinem Amtsantritt feierte die Schule mit einem grossen Jubiläumsprogramm das fünfzigjährige Bestehen der Schule.
3.2 Erweiterung des Schulzentrums
Nach der Einführung des neuen Schulgesetzes im Jahre 1972, das ein Übertrittsverfahren nach der Primarschule und eine Zuteilung der Schülerinnen und Schüler in die dreigliedrige Sekundarstufe vorsah, ging die Schülerinnen- und Schüler-Zahl innerhalb von vier Jahren kurzfristig von ca. 350 auf ca. 270 zurück. Seit 1976 aber stieg die Zahl der Gymnasiastinnen und der Gymnasiasten bis Ende der achtziger Jahre auf beinahe 500 an. Diese Entwicklung liess die räumlichen Bedingungen für alle im Schulzentrum beheimateten Schulen immer schwieriger werden. Nach Jahren der Enge, einer langen Zeit der Provisorien und des Baulärms konnten im November 1990 neue Räume im Schulzentrum Mühleholz eingeweiht und offiziell ihrer Bestimmung übergeben werden. Neue Klassenzimmer über den Spezialräumen der Liechtensteinischen Ingenieurschule, eine grosszügige Bibliothek, eine erweiterte Mensa und zusätzlicher Platz für die Verwaltung verbesserten die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten.
3.3 Rückzug des Ordens aus Vaduz
Nach der Übergabe der Trägerschaft und der Schulleitung an den Staat unterrichteten im Schuljahr 1981/82 noch vier Fratres ein volles Pensum, ab 1989 war nur noch F. Dietrich als Lehrperson tätig. Diese Entwicklung führte dazu, dass sich die Provinzleitung dazu entschloss, 1991 die Vaduzer Kommunität aufzuheben und die letzten vier in Vaduz verbliebenen Fratres ins Mutterhaus nach Furth bei Landshut zurückzurufen. Damit ging eine Epoche liechtensteinischer Schulgeschichte zu Ende. Auch wenn bis auf F. Dietrich und F. Anton die Fratres, die längere Zeit in Vaduz gewirkt haben, inzwischen verstorben sind, blieben die Kontakte der Schule mit dem Maristenorden über diese Zeit hinaus bestehen. Immer wieder fahren Kolleginnen und Kollegen nach Furth zu Besuch. Auch der Orden hat sein Ferienhaus in Silum behalten, was den Fratres, vor allem F. Dietrich, ermöglicht, zumindestens jeden Sommer einige Tage in Liechtenstein zu verbringen.
3.4 Erneute Raumnot
Bei der 1990 erfolgten Erweiterung konnten verschiedene Anliegen nicht verwirklicht werden. Vor allem für die Fachbereiche Werken, Musik und Sport blieben die Unterrichtsbedingungen weiterhin prekär. In den folgenden Jahren stieg die Schülerinnen- und Schüler-Zahl des Gymnasiums auf über 600, und auch die Entwicklung der Liechtensteinischen Ingenieurschule verlief sehr dynamisch. Neue Studienrichtungen, die wachsende Studentinnen- und Studentenzahlen, der Ausbau des Tagesunterrichts erhöhten auch hier den Raumbedarf. Die Entwicklung dieser beiden Schulen lässt das Schulzentrum immer mehr aus allen Nähten platzen. Dem Gymnasium fehlt es an Klassenzimmern, der Unterricht in den musischen und den naturwissenschaftlichen Fächern ist nur zu einem Teil in den Spezialräumen möglich, zusätzlich fehlen Gruppenarbeitsräume und Fachzimmer. Diese räumliche Enge erschwert bzw. verunmöglicht eine Stundenplanung nach pädagogischen Grundsätzen. Zusammen mit den grösser werdenden Klassen gestalten sich die Unterrichtsbedingungen am Gymnasium immer schwieriger.
Matura und Maturaanerkennung
4.1 Staatliche Maturaanerkennung
Der Maristenorden plante bei der Gründung der Schule 1937 die Führung eines Realgymnasiums, das zum Maturaabschluss im sprachlich-historischen Typus B führen sollte. Fakultativ sollte auch> der humanistische Typus A (mit Griechisch) angeboten werden. Als besonderes Zeichen der Hochschätzung für die Arbeit und den Einsatz für die Jugend des Landes verlieh die Regierung schon im September 1941 dem Collegium Marianum das staatliche Maturitätsrecht.
4.2 Das Ringen um die Anerkennung in den Nachbarländern
Um den künftigen Maturanten auch Studienmöglichkeiten zu sichern, galten die Bemühungen der Schulleitung und der Regierung sogleich der Anerkennung der Matura durch die Universitäten der Schweiz. Bereits 1942 wurde die Anerkennung der Matura für eine Aufnahme ans Priesterseminar in Chur erreicht, und noch vor der ersten Matura sicherten die Rektoren der Universitäten Fribourg, Lausanne und Genf, der ETH Zürich und der Hochschule St. Gallen die Aufnahme der Maturanten des Collegium Marianum zu. Durch Verhandlungen erreichte die Regierung auch die Gleichstellung der liechtensteinischen Matura mit dem deutschen Reifezeugnis. Die volle Anerkennung der Matura durch die Schweiz lehnte das Eidg. Departement des Innern jedoch mit dem Hinweis ab, die Zulassung zu den kantonalen Hochschulen liege in der Kompetenz der Kantone. So blieb die Frage der Anerkennung der Matura ein ungelöstes Problem, was 1952 von den Landesbehörden auch als einer von mehreren Gründen für die Abschaffung der Matura angeführt wurde.
4.3 Der lange Weg bis zur Anerkennung durch die Schweiz
Als die Regierung 1958 die Wiedereinführung der Matura am Collegium Marianum beschloss, begannen neue Verhandlungen mit den zuständigen Behörden in der Schweiz. Bald war klar, dass die liechtensteinische Matura nur anerkannt werden konnte, wenn die Eidgenössische Maturitätskommission die Gleichwertigkeit der Maturitätsprüfungen am Collegium Marianum mit der an Schweizer Gymnasien festgestellt hatte. Schon 1966 lud deshalb die Regierung schweizerische Experten zu den Maturitätsprüfungen in Vaduz ein, und auch die Bildung einer Unterrichtskommission, in die die Regierung im Jahre 1969 grösstenteils Experten aus der Schweiz berief, diente dem Ziel, die Qualität des Unterrichts und der Matura unter Beweis zu stellen. Obwohl verschiedene Schweizer Experten die Gleichwertigkeit der Schule mit schweizerischen Gymnasien bestätigten, gerieten die Verhandlungen auf politischer Ebene aus verschiedenen Gründen ins Stocken. Erst 1974 beschloss das Eidg. Departement des Innern, offiziell Experten der Eidg. Maturakommission (EMK) zu den Maturaprüfungen zu schicken. Der Eindruck bei den besuchten Prüfungen 1975 und 1976 war sehr positiv, so dass die EMK im Juli 1976 die Gleichwertigkeit offiziell bestätigte. Mit dieser Empfehlung fand ein langwieriges Matura-Anerkennungsverfahren seinen Abschluss.
4.4 Anerkennung durch Österreich
Einfacher und rascher gestaltete sich die Anerkennungsfrage mit Österreich. Nach kurzen Verhandlungen unterzeichneten die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein Abkommen, in dem die Gleichwertigkeit der Maturitätszeugnisse des Liechtensteinischen Gymnasiums mit den in Österreich erworbenen vertraglich festgelegt wurde. In einem Zusatzabkommen vom November 1982 anerkannte Österreich auch die Gleichwertigkeit der Maturazeugnisse des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Typus E. Auch die Schweiz anerkannte 1983 diesen Maturitätstypus nach Besuchen im Unterricht und bei der ersten Matura. Die Einführung des lateinlosen Maturitätstypus E in der gymnasialen Kurzform wurde 1976 nach mehrjährigen Erörterungen und Untersuchungen von der Regierung beschlossen. Man versprach sich einerseits von der Einführung des Wirtschaftstypus junge Menschen, die schon bis zur Matura ökonomische Grundkenntnisse hatten, andererseits sollte durch das Aufbaugymnasium aber auch ein Eintritt ins Gymnasium nach der dritten oder vierten Klasse der Realschule ermöglichte werden, was eine wesentliche Verbesserung der Durchlässigkeit im liechtensteinischen Bildungswesen bedeutete.
Schlussbemerkungen
In der liechtensteinischen Bildungslandschaft ist seit Jahren vieles im Umbruch. Das Gymnasium ist davon in besonderer Weise betroffen. Seit bald 15 Jahren dauern die intensiven Diskussionen um eine Strukturveränderung in der Sekundarstufe I. Von Seiten der Behörden ist geplant, die ersten beiden Jahre nach der Primarschule als Orientierungsstufe zu führen. In Bezug auf die Gestaltung der beiden verbleibenden Jahre bestehen immer noch sehr vage Vorstellungen, auf jeden Fall aber soll das Gymnasium mit Beginn des 8. Schuljahres als eigenständige Schulart beginnen. Das Liechtensteinische Gymnasium hat sich lange Jahre gegen die Einführung der Orientierungsstufe mit ihren weitreichenden Konsequenzen zur Wehr gesetzt. Auch heute noch überwiegen aus seiner Sicht die Nachteile einer derartigen Veränderung der Schulstruktur. Zusätzlich zu dieser drohenden Kürzung der gymnasialen Langform im Untergymnasium steht auch die Diskussion um die Gesamtschuldauer bis zur Matura an. Die drohende Reduktion von 13 auf 12 Jahre bis zur Matura und die Einführung der Orientierungsstufe rufen grosse Verunsicherung hervor. Solch schwerwiegende Eingriffe in die gewachsene Form des Gymnasiums würden die grundsätzlichen Zielsetzungen der Schule in Frage stellen, vieles müsste neu überdacht und ausgerichtet werden. Das Gymnasium stellt Schulentwicklung im allgemeinen und die Entwicklung der eigenen Schule im besonderen nicht in Frage. Das dauernde Bemühen um eine Verbesserung der Schule zeigt sich in Schulversuchen wie der versuchsweisen Einführung des Schwerpunktunterrichts oder des fächerübergreifenden Unterrichtsprojektes „Naturlehre", in der Durchführung einer jährlichen Sonderwoche und im vor zwei Jahren begonnenen Projekt „Reform der Oberstufe". Grössere Wahlmöglichkeiten sollen in der „neuen" Oberstufe den Schülerinnen und Schülern eine Schwerpunktbildung erlauben, wobei der Vermittlung einer breiten Allgemeinbildung und der allgemeinen Studierfähigkeit weiterhin grosse Bedeutung beigemessen wird. Vor allem auf dem Hintergrund der laufenden Reformbestrebungen ist das persönliche Engagement aller am Bildungsprozess Beteiligten entscheidend dafür, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllen kann. Persönliches Engagement setzt Wohlbefinden und Identifikation mit der Arbeit voraus. Dafür aber sind Rahmenbedingungen notwendig, die zwar Entwicklungen und Neuerungen ermöglichen, aber auch sinnvolle und notwendige Kontinuität gewährleisten. Ein zu hohes Mass an Veränderungen und Reformen, vor allem wenn sie unkoordiniert und unkontrolliert nebeneinander einhergehen, bringt den Organismus Schule nicht vorwärts, sondern gefährdet ihn.
geändert: 06.08.02 von JF